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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Loom GmbH (im Folgenden „Agentur“) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“).

1.2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

1.3. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Geschlechtsneutrale Formulierungen sind sinngemäß für alle Geschlechter zu verstehen.

2. Geltung, Vertragsabschluss

2.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2.2. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar

3.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

3.2. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

3.3. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung.

4. Abwicklung, Mitwirkungspflichten und Änderungen

4.1. Nach Erteilung des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, der Agentur sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Agenturleistung von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen.

4.2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von ursprünglich vereinbarten Leistungen, insbesondere solche aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen seitens des Kunden, können einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen. Für diesen Mehraufwand steht der Agentur ein gesonderter, zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Honorar zu vergütender Anspruch zu, dessen Höhe sich nach dem tatsächlichen Aufwand und dem vereinbarten Honoraranspruch richtet.

4.3. Während des aufrechten Auftragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, der Agentur alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.

4.4. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind. Er verpflichtet sich, die Agentur im Falle von Rechtsverletzungen insbesondere aufgrund urheber-, marken-, persönlichkeits- oder sonstiger schutzrechtlicher Ansprüche Dritter vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

5. Gewährleistung; Schadenersatz

5.1. Übergebene Agenturleistungen sind binnen 3 Werktagen zu prüfen und freizugeben. Sollte eine fristgerechte Rückmeldung ab dem Zeitpunkt der Übergabe unterbleiben, gelten sie als genehmigt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.

5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Leistung an den Kunden. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt trifft den Kunden. Eine Anwendung der gesetzlichen Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Mangel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung gerügt wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen behaupteter Mängel Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5.4. Die Agentur haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten. Die Agentur haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der geschädigte Kunde.

5.5. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Agentur verfallen, sofern sie nicht innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers schriftlich geltend gemacht werden. In jedem Fall verjähren solche Ansprüche spätestens nach 2 Jahren ab Leistungserbringung.

5.6. Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

5.7. Ansprüche des Kunden auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) sowie wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Fremdleistungen; Beauftragung Dritter

6.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Leistungen ganz oder teilweise selbst zu erbringen oder sich dabei sachkundiger Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

6.2. Die Beauftragung Dritter kann – je nach Vereinbarung – im Namen und auf Rechnung der Agentur oder nach vorheriger Information im Namen und auf Rechnung des Kunden erfolgen. In letzterem Fall kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

6.3. Soweit im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragte Dritte nach Vertragsende weiterhin Leistungen erbringen oder laufende Verpflichtungen bestehen, gehen diese Verpflichtungen vollständig auf den Kunden über. Die Agentur übernimmt hierfür keine weitere Haftung oder Koordinierungspflicht.

7. Haftung bei rechtlicher Umsetzung

7.1. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok etc.) sich das Recht vorbehalten, veröffentlichte Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen, zu sperren oder deren Reichweite einzuschränken. Solche Eingriffe durch Dritte sind von der Agentur weder beeinflussbar noch kalkulierbar. Daraus entstehende Nachteile – etwa verminderte Sichtbarkeit, eingeschränkte Werbewirkung oder rechtliche Konsequenzen – liegen außerhalb der Verantwortung der Agentur. Der Kunde nimmt diese Umstände zur Kenntnis, akzeptiert sie ausdrücklich und anerkennt, dass daraus keinerlei Ansprüche – gleich welcher Art – gegenüber der Agentur geltend gemacht werden können.

7.2. Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die aufgrund der vom Kunden freigegebenen und umgesetzten Maßnahmen von Dritten gegen den Kunden geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für: Prozess- oder Verfahrenskosten, anwaltliche Vertretungskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen, Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter.

7.3. Wird die Agentur selbst aufgrund einer vom Kunden freigegebenen und durchgeführten Werbemaßnahme (einschließlich der Verwendung eines Kennzeichens) von Dritten rechtlich in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur umfassend schad- und klaglos zu halten. Diese Freistellung umfasst sämtliche finanziellen, rechtlichen und auch immateriellen Nachteile, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

7.4. Werden von der Agentur gelieferte Werke nachträglich durch den Kunden oder Dritte verändert – insbesondere durch automatisierte Systeme wie KI –, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus resultierende Mängel oder Schäden.

8. Konzept- und Ideenschutz

8.1. Bereits die Einladung des Kunden zur Erstellung eines Konzepts und deren Annahme durch die Agentur begründen ein entgeltliches Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“).

8.2. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Erstellung von Konzepten, Ideen, Texten, Grafiken, Präsentationen oder Entwürfen durch die Agentur eine eigenständige, wirtschaftlich bewertbare Vorleistung darstellt, die urheberrechtlich gegen unbefugte Verwertung geschützt ist – unabhängig davon, ob es in der Folge zu einem umfassenden Leistungsauftrag durch den Kunden kommt. Sprachliche, gestalterische und konzeptionelle Elemente der Agenturleistungen unterliegen – sofern einschlägig – dem Urheberrecht. Darüber hinaus gelten auch solche Ideen als schutzfähig, die keine Werkqualität im Sinne des UrhG erreichen, jedoch prägend für die Kommunikations- oder Marketingstrategie des Kunden sind (z. B. Slogans, Claims, Werbeideen, Gestaltungskonzepte, Bildsprache).

8.3. Der Kunde verpflichtet sich, unabhängig davon, ob es in der Folge zu einem umfassenden Leistungsauftrag durch den Kunden kommt, keine der im Rahmen der Konzeptpräsentation vorgelegten Ideen, Konzepte oder Entwürfe – weder vollständig noch in Teilen – wirtschaftlich zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

8.4. Etwaige Vorkenntnisse des Kunden hinsichtlich präsentierter Ideen sind binnen 14 Tagen ab Präsentation schriftlich und mit konkretem Nachweis der Vorverwendung zu erklären. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die jeweilige Idee als von der Agentur neu präsentiert.

8.5. Wird eine von der Agentur präsentierte Idee vom Kunden verwendet, ohne dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde, steht der Agentur ein angemessenes Entgelt zu.

9. Termine

9.1. Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Termine gelten jedoch nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Unverbindliche oder voraussichtliche Termine gelten lediglich als Orientierungshilfen.

9.2. Die Nichteinhaltung verbindlicher Termine berechtigt den Kunden zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche erst, wenn er der Agentur zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens bei der Agentur.

9.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt sowie Verzögerungen bei Dritten, deren Leistungen für die Vertragserfüllung erforderlich sind, oder sonstige Umstände, die der Sphäre des Kunden oder neutraler Sphäre zuzurechnen sind, entbinden die Agentur jedenfalls von der Pflicht zur Einhaltung vereinbarter Termine. In diesen Fällen verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

9.4. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs trifft die Agentur ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ersatzansprüche – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn – sind ausgeschlossen.

10. Vorzeitige Beendigung

10.1. Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • – der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt,
  • – der Kunde fortgesetzt gegen vertragliche Mitwirkungspflichten oder sonstige wesentliche Verpflichtungen verstößt, oder
  • – bei der Agentur begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden entstehen und der Kunde trotz Aufforderung keine geeignete Sicherheit leistet.

10.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in schwerwiegender Weise gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und zu begründen.

10.3. Bricht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vorzeitig ab – gleich aus welchem Grund und unabhängig von einem Verschulden der Agentur – so bleibt er zur Zahlung des vollen vereinbarten Honorars verpflichtet.

10.4. Erklärt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund den Rücktritt vom Vertrag oder storniert er die Leistungen nach Auftragsvergabe, so ist die Agentur berechtigt, pauschal 10 % des vereinbarten Bruttoentgelts als Vertragsstrafe zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

11. Zahlung; Verzug

11.1. Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge oder andere Zahlungsnachlässe gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.

11.2. Gelieferte Waren sowie sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen (einschließlich digitaler Daten, Entwürfe, Layouts und anderer Arbeitsergebnisse) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller den jeweiligen Auftrag betreffenden Forderungen im uneingeschränkten Eigentum der Agentur.

11.3. Ein Eigentums- oder Nutzungsrecht des Kunden entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin ist jede Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung – auch auszugsweise – unzulässig.

11.4. Gerät der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Honorars in Verzug, so ist er verpflichtet, der Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 456 UGB, zu bezahlen.

11.5. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche der Agentur – insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Betreibungskosten gemäß § 1333 Abs 2 ABGB sowie weiterer Verzugsschäden – bleiben ausdrücklich unberührt.

11.6. Die Agentur ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen – auch aus anderen laufenden Verträgen – bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Honorare und Nebenforderungen zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich auch nur eines Teilbetrags. Ein daraus resultierender Verzug der Agentur ist ausgeschlossen.

11.7. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

12. Nutzungsrechte; Eigentumsvorbehalt

12.1. Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Werknutzungsbewilligungen sowie Eigentumsrechte an den von der Agentur geschaffenen Arbeiten (einschließlich Entwürfen, Konzepten, Texten, Grafiken, Codes etc.) gehen ausschließlich erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Auftrag stehender Forderungen der Agentur auf den Kunden über. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung dieser (Teil-)Leistungen durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Im Falle einer unberechtigten Nutzung behält sich die Agentur das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatz sowie Unterlassungsansprüche vor.

12.2. Die Herausgabe offener, bearbeitbarer Arbeitsdateien (z. B. Layout-, Satz-, Grafik-, Text-, Code- oder Produktionsdaten) ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und somit nicht Vertragsinhalt. Ein Anspruch auf Übergabe dieser Dateien besteht nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Ohne eine solche Vereinbarung verbleiben sämtliche offenen Dateien ausschließlich im Eigentum der Agentur.

12.3. Jegliche Nutzung von Agenturleistungen, die über den vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfang hinausgeht (z. B. zusätzliche Medien, Formate, Regionen, Zeiträume, Produkte oder Kanäle) oder über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus – insbesondere nach dessen Beendigung –, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Erfolgt eine solche Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu leisten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach einer gestaffelten Nutzungslizenz, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde:

  • Nutzung im 1. Jahr nach Vertragsende: 100 % des ursprünglich vereinbarten Honorars
  • Nutzung im 2. Jahr: 50 %
  • Nutzung im 3. Jahr: 25 %
  • Nutzung ab dem 4. Jahr: keine zusätzliche Vergütung

12.4. Die Agentur behält sich vor, bei nicht genehmigter Nutzung nach Vertragsende rechtliche Schritte einzuleiten und – zusätzlich zur nachträglichen Lizenzvergütung – Schadenersatz geltend zu machen.

13. Kennzeichnung & Referenzen

13.1. Die Agentur ist berechtigt, sich auf allen von ihr erstellten Werbemitteln und Kommunikationsmitteln – digital wie analog – als Urheber bzw. verantwortliche Agentur in angemessener Form namentlich zu kennzeichnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung ohne schriftliche Zustimmung der Agentur zu entfernen.

13.2. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, auf ihrer eigenen Website, in Präsentationen, Social-Media-Auftritten, Presseunterlagen und sonstigen Medien auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz hinzuweisen. Dies umfasst auch die Verwendung von Logo, Marken- oder Produktbezeichnungen sowie Abbildungen erbrachter Leistungen, sofern kein schriftlicher Widerspruch des Kunden erfolgt. Ein solcher Widerspruch ist der Agentur ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

14. Ausschluss der Nutzung für maschinelles Lernen

Die Nutzung von durch die Agentur gelieferten Inhalten, Daten, Konzepten, Texten, Designs, Grafiken oder sonstigen Arbeitsergebnissen für das Training von KI-Systemen, Machine-Learning-Modellen oder vergleichbaren algorithmischen Anwendungen ist ausdrücklich untersagt, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten in strukturierter oder unstrukturierter Form verwendet, verarbeitet, analysiert oder weitergeleitet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

15. Anwendbares Recht; Erfüllungsort & Gerichtsstand

15.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen anzuwenden.

15.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.